Google-Bewertung wegen Verleumdung und Rufschädigung
Wer in einer Google-Bewertung mit falschen Vorwürfen konfrontiert wird, spricht schnell von Verleumdung. Rechtlich ist der Begriff enger. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Straftatbestände und zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht kommen und wie Sie vorgehen können.
Eine Bewertung behauptet, im Restaurant sei „abgelaufene Ware serviert“ worden, die Werkstatt habe „Teile berechnet, die nie eingebaut wurden“, oder die Praxis „rechne Leistungen ab, die nicht erbracht wurden“. Stimmt das nicht, fühlt sich das zu Recht wie Verleumdung an. Ob eine Äußerung rechtlich als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung einzuordnen ist, entscheidet sich jedoch an klaren Kriterien. Und für die Frage, ob die Bewertung verschwindet, ist das Strafrecht oft gar nicht der wichtigste Hebel.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die drei Ehrdelikte im Überblick
Das Strafgesetzbuch unterscheidet drei Grundtatbestände, die bei Online-Bewertungen relevant werden können. Alle drei sehen eine erhöhte Strafe vor, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen wird – was bei einer öffentlich sichtbaren Google-Bewertung naheliegt.
| Tatbestand | Kern | Typisches Beispiel in einer Bewertung |
|---|---|---|
| Beleidigung, § 185 StGB | Kundgabe von Missachtung, etwa durch Schimpfwörter oder herabwürdigende Werturteile | Bezeichnung des Inhabers mit Schimpfwörtern |
| Üble Nachrede, § 186 StGB | ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, und nicht erweislich wahr ist | „Hier wird systematisch falsch abgerechnet“ – ohne dass dies belegbar ist |
| Verleumdung, § 187 StGB | unwahre Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen, die verächtlich machen, herabwürdigen oder den Kredit gefährden kann | erfundener Vorfall, den der Verfasser bewusst schildert, obwohl er weiß, dass er nicht stattfand |
Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung liegt im Wissen des Verfassers: Bei § 186 StGB genügt es, dass die Tatsache nicht erweislich wahr ist; § 187 StGB verlangt, dass der Verfasser die Unwahrheit kennt. Die Verleumdung erfasst zudem ausdrücklich Behauptungen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden – für Unternehmen ein naheliegender Aspekt. Zu beleidigenden Inhalten im Einzelnen siehe beleidigende Google-Bewertung.
Meinung oder Tatsachenbehauptung: die entscheidende Abgrenzung
Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht hängt fast alles an einer Frage: Handelt es sich um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung?
- Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich. Sie können wahr oder unwahr sein: „Die Rechnung war um 200 Euro höher als vereinbart.“ Bewusst unwahre Tatsachen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.
- Meinungsäußerungen sind Werturteile, geprägt von Stellungnahme und Dafürhalten: „Für mich war das Preis-Leistungs-Verhältnis enttäuschend.“ Sie sind durch Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich geschützt – auch wenn sie scharf oder unfair formuliert sind.
Viele Bewertungen mischen beides. Dann kommt es darauf an, ob der tatsächliche Kern die Aussage prägt. Eine Grenze für Meinungen bildet die Schmähkritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Herabsetzung im Vordergrund steht. Ausführlich behandelt das unser Beitrag zur unwahren Tatsachenbehauptung.
Zivilrechtliche Ansprüche: Unterlassung und Löschung
Für die Frage, ob eine Bewertung entfernt werden muss, ist in der Praxis das Zivilrecht zentral. Wichtig sind vor allem:
Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB analog
Rechtswidrige Eingriffe in geschützte Rechtsgüter können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche begründen. Diese werden aus § 823 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB in entsprechender Anwendung hergeleitet. Sie können sich gegen den Verfasser richten und – unter den Voraussetzungen der Hostprovider-Haftung nach einer konkreten Beanstandung – auch gegen Google.
Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Auch Unternehmen haben einen Anspruch auf Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs als Wirtschaftsunternehmen. Dieses sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist durch unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik verletzbar. Es wird gegen die Meinungsfreiheit des Verfassers abgewogen.
Kreditgefährdung nach § 824 BGB
§ 824 BGB betrifft unwahre Tatsachen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Wer eine solche Tatsache behauptet oder verbreitet, haftet auf Schadensersatz auch dann, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. Die Vorschrift ist auf geschäftsschädigende Falschbehauptungen zugeschnitten und daher bei Unternehmensbewertungen besonders relevant.
Rufschädigung: Begriff und Einordnung
„Rufschädigung“ ist im Alltag ein gängiger Begriff, aber kein eigener Straftatbestand. Er beschreibt die Folge – einen beschädigten Ruf –, nicht die rechtliche Grundlage. Eine rufschädigende Bewertung kann je nach Inhalt unter die Ehrdelikte der §§ 185 bis 187 StGB fallen, zivilrechtliche Ansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts oder nach § 824 BGB auslösen oder schlicht eine zulässige, wenn auch unangenehme Kritik sein.
Für die Praxis heißt das: Nicht das Gefühl der Rufschädigung entscheidet, sondern der Inhalt. Prüfen Sie jeden Satz der Bewertung darauf, ob er eine überprüfbare Tatsache behauptet und ob diese nachweislich falsch ist. Zusätzlich kann eine Bewertung unabhängig vom Recht gegen die Google-Richtlinien verstoßen, die unter anderem unbelegte Behauptungen über unethisches Verhalten oder Straftaten als anstößige Inhalte einordnen.
Strafanzeige oder zivilrechtliches Vorgehen?
Beide Wege verfolgen unterschiedliche Ziele und schließen sich nicht aus.
| Strafanzeige / Strafantrag | Zivilrechtliches Vorgehen | |
|---|---|---|
| Ziel | Bestrafung des Verfassers | Löschung und Unterlassung, ggf. Schadensersatz |
| Gegner | Verfasser | Verfasser und/oder Google als Hostprovider |
| Wirkung auf die Bewertung | keine automatische Löschung | zielt direkt auf Entfernung |
| Fristen | Strafantrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter | keine starre Frist, zügiges Handeln ist aber für Eilverfahren wichtig |
Die Ehrdelikte sind nach § 194 StGB grundsätzlich Antragsdelikte; die Antragsfrist beträgt nach § 77b StGB drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter. Ein Vorteil des Strafverfahrens kann sein, dass die Ermittlungsbehörden andere Möglichkeiten haben, einen unbekannten Verfasser zu ermitteln. Verletzte können über einen Rechtsanwalt unter den Voraussetzungen des § 406e StPO Akteneinsicht erhalten. Hinweise zur Anzeige selbst gibt der Beitrag Verleumdung im Internet: Strafanzeige.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Dokumentieren: Screenshots mit Datum, Profilname und Link sichern, bevor die Bewertung geändert oder gelöscht wird.
- Aussagen sortieren: Welche Sätze sind Tatsachenbehauptungen, welche Meinungen? Welche Tatsachen können Sie widerlegen?
- Kundenkontakt prüfen: War die Person überhaupt Kunde? Fehlt jeder Kontakt, ist das ein eigenständiger, starker Ansatzpunkt.
- Bei Google beanstanden: über das Richtlinien-Formular oder den Weg zur Meldung aus rechtlichen Gründen.
- Rechtlichen Weg prüfen lassen: bei klaren Rechtsverletzungen über einen zugelassenen Anwalt, gegebenenfalls ergänzt durch einen fristgerechten Strafantrag.
- Sachlich öffentlich antworten: Eine ruhige Antwort ohne Gegenangriff zeigt Lesern Ihre Sicht, ohne den Konflikt zu verschärfen.
Bewertungskanzlei ist ein Fachportal und Serviceanbieter, keine Anwaltskanzlei. Wir reichen Beanstandungen über die offiziellen Google-Verfahren ein und kontaktieren den Verfasser nicht. Die Vergütung beträgt 89 € netto netto pro erfolgreich entfernter Bewertung, ohne Vorabkosten. Wo eine rechtliche Vertretung erforderlich ist, übernehmen das unabhängige, zugelassene Partneranwälte. Die Entscheidung über die Entfernung trifft Google oder ein Gericht.
Häufige Fragen
Ist eine negative Google-Bewertung schon Verleumdung?
In aller Regel nicht. Verleumdung nach § 187 StGB setzt eine unwahre Tatsachenbehauptung voraus, die der Verfasser wider besseres Wissen aufstellt. Eine negative, aber sachliche Meinung über eine tatsächlich erlebte Leistung ist davon nicht erfasst und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt.
Was ist der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung?
Beide betreffen ehrenrührige Tatsachenbehauptungen. Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) ist strafbar, wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist. Bei der Verleumdung (§ 187 StGB) muss der Täter wissen, dass die Behauptung unwahr ist. Die Verleumdung ist deshalb mit einer höheren Strafe bedroht.
Wird eine Bewertung durch eine Strafanzeige automatisch gelöscht?
Nein. Ein Strafverfahren richtet sich gegen den Verfasser und führt nicht automatisch zur Löschung bei Google. Für die Entfernung sind eine Beanstandung bei Google oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche der passende Weg. Beides kann parallel verfolgt werden.
Gibt es eine Frist für den Strafantrag?
Ja. Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB). Der Strafantrag muss nach § 77b StGB innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt, sobald der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
Kann sich ein Unternehmen auf Verleumdung berufen?
Unternehmen genießen zivilrechtlich Schutz über das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und § 824 BGB (Kreditgefährdung). Ob und wie strafrechtlicher Ehrschutz für ein Unternehmen greift, hängt vom Einzelfall ab; häufig sind zusätzlich konkrete Personen wie Inhaber oder Mitarbeitende betroffen. Eine Prüfung durch einen zugelassenen Anwalt ist hier sinnvoll.
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