Strafrecht

    Verleumdung im Internet: Wann lohnt sich eine Strafanzeige?

    15. November 2025Verfasst von: Tobias Hoppe7 Min. Lesezeit
    Verleumdung im Internet: Wann lohnt sich eine Strafanzeige?

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ehrverletzende Äußerungen können Straftatbestände erfüllen.

    Die Unterschiede

    • Beleidigung (§ 185 StGB): Kundgabe der Missachtung ("Idiot").
    • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung ehrenrühriger Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind.
    • Verleumdung (§ 187 StGB): Bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen.

    Bei schweren Fällen raten wir zur Strafanzeige, um den Täter zu ermitteln. Parallel sollte zivilrechtlich auf Löschung und Unterlassung geklagt werden.

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