Wissen

    Google-Bewertung von Ex-Mitarbeitern löschen

    Verfasst von: Tobias HoppeZuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026
    Kurz & klar
    Eine Google-Bewertung von einem ehemaligen Mitarbeiter bezieht sich meist auf das Arbeitsverhältnis – nicht auf eine Kundenerfahrung. Da das Google Business Profile für Kunden gedacht ist, liegt hier regelmäßig ein Interessenkonflikt vor, der gegen die Google-Richtlinien verstoßen kann. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos; eine Vergütung von 89 € netto entsteht nur bei erfolgreicher Entfernung.

    Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses kommt es vor, dass ehemalige Beschäftigte ihrem früheren Arbeitgeber eine negative Google-Bewertung hinterlassen. Oft geht es dabei nicht um ein Produkt oder eine Dienstleistung, sondern um interne Erfahrungen – das Betriebsklima, die Führung oder einen persönlichen Konflikt. Für Unternehmen ist das heikel, weil solche Bewertungen auf dem öffentlichen Google-Profil erscheinen und von potenziellen Kundinnen und Kunden gelesen werden. Dieser Leitfaden erklärt, warum solche Beiträge häufig unzulässig sind und wie Sie vorgehen können.

    Arbeitgeberbewertung ist keine Kundenbewertung

    Der entscheidende Punkt ist der Zweck des Google Business Profils. Es dient dazu, dass echte Kundinnen und Kunden ihre Erfahrung mit einem Unternehmen teilen – als Orientierung für andere. Ein ehemaliger Mitarbeiter ist jedoch kein Kunde. Seine Perspektive auf das Unternehmen stammt aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aus einer Geschäftsbeziehung als Kunde.

    Fehlt dieser Kundenkontakt, entsteht ein Interessenkonflikt: Die Bewertung ist kein neutraler Erfahrungsbericht über eine Leistung, sondern eine Einschätzung aus einer völlig anderen Rolle. Für Bewertungen rund um das Arbeitsverhältnis gibt es spezialisierte Arbeitgeber-Plattformen wie kununu, die genau diesen Kontext abbilden – das Google Business Profile ist dafür nicht vorgesehen. Vertiefend haben wir diesen Grundgedanken in unserem Beitrag zur Löschung ohne Kundenkontakt beschrieben.

    Tatsächliche Beschäftigung und interne Konflikte

    In der Praxis lassen sich solche Bewertungen oft an ihrem Inhalt erkennen. Beziehen sich die Aussagen erkennbar auf das Innenleben des Unternehmens – etwa auf Vorgesetzte, Bezahlung, Arbeitszeiten oder den Umgang unter Kollegen –, dann spricht hier offensichtlich kein Kunde, sondern eine Person aus dem Arbeitsverhältnis. Genau diese inhaltliche Ausrichtung macht den fehlenden Kundenkontakt sichtbar.

    Häufig steht hinter solchen Bewertungen ein persönlicher oder arbeitsrechtlicher Konflikt, etwa nach einer Kündigung. Für die Beanstandung ist der Hintergrund weniger wichtig als die Feststellung, dass es sich nicht um eine Kundenerfahrung handelt. Je klarer sich die Arbeitgeberperspektive aus dem Text ergibt, desto leichter lässt sich der Interessenkonflikt gegenüber Google darstellen.

    Behauptungen über das Unternehmen: Tatsache oder Meinung

    Neben dem fehlenden Kundenkontakt kann der Inhalt selbst problematisch sein. Rechtlich ist zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Eine Meinung ist eine subjektive Wertung und grundsätzlich weit geschützt. Eine Tatsachenbehauptung ist hingegen eine Aussage, die sich als wahr oder falsch überprüfen lässt.

    Behauptet eine ehemalige Beschäftigte etwas über das Unternehmen, das überprüfbar und nachweislich falsch ist, handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung – diese genießt keinen Schutz. Die Abgrenzung im Einzelfall ist anspruchsvoll und eine rechtliche Frage, die unsere unabhängigen, zugelassenen Partneranwälte beurteilen. Einen Überblick über die allgemeine Rechtsprechung bietet unsere Seite zur Rechtsprechung zu Google-Bewertungen.

    Was die Google-Richtlinien sagen

    Googles Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte untersagen Beiträge, die aus einem Interessenkonflikt heraus entstehen oder keinen echten Erfahrungsbezug haben. Eine Bewertung durch einen ehemaligen Mitarbeiter, die das Arbeitsverhältnis statt einer Kundenerfahrung schildert, lässt sich auf dieser Grundlage beanstanden – unabhängig von der rechtlichen Bewertung des Inhalts.

    Wichtig ist die Trennung der beiden Maßstäbe: Die Google-Richtlinien sind die plattformeigenen Regeln, die deutsche Rechtslage ist davon getrennt zu betrachten. Für eine Entfernung über Google genügt häufig bereits der nachvollziehbare Hinweis auf den Interessenkonflikt, ohne dass ein juristischer Rechtsverstoß feststehen muss.

    Die allgemeine Rechtslage

    Zusätzlich zu den Plattformregeln kann die deutsche Rechtslage eine Rolle spielen. Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind nicht geschützt; Unternehmen können gegen solche Äußerungen vorgehen. Ob und welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt vom Inhalt der Bewertung ab und ist eine Frage der rechtlichen Prüfung durch unser anwaltliches Partnernetzwerk. Wir selbst sind ein Fachportal und Serviceanbieter, keine Kanzlei.

    So gehen wir vor

    Für die Entfernung einer Bewertung durch einen ehemaligen Mitarbeiter arbeiten wir strukturiert und transparent:

    1. Sie senden uns die betroffene Bewertung. Wir prüfen den Fall kostenlos und unverbindlich.
    2. Wir ordnen die Bewertung ein und dokumentieren den fehlenden Kundenkontakt.
    3. Bei unwahren Behauptungen prüfen unsere unabhängigen Partneranwälte die rechtliche Lage.
    4. Wir melden den Interessenkonflikt gegenüber Google mit einer nachvollziehbaren Begründung.
    5. Je nach Reaktion verfolgen wir den Fall weiter – die endgültige Entscheidung trifft Google oder ein Gericht.

    Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das ein klares Preismodell: Die Prüfung ist kostenlos, und eine Vergütung von 89 € netto entsteht ausschließlich pro erfolgreich entfernter Bewertung. Einen Erfolg können wir nicht garantieren, weil die letzte Entscheidung stets bei Google oder einem Gericht liegt. Verwandte Konstellationen behandeln wir in unseren Beiträgen zur Bewertung durch Mitbewerber und im Leitfaden zum Löschen von Google-Bewertungen.

    Häufige Fragen

    Darf ein ehemaliger Mitarbeiter mein Unternehmen auf Google bewerten?

    Das Google Business Profile ist für Kundinnen und Kunden gedacht, die eine echte Erfahrung mit einem Unternehmen gemacht haben – nicht für Arbeitnehmer. Eine Bewertung, die sich auf das Arbeitsverhältnis statt auf eine Kundenerfahrung bezieht, befindet sich daher in einem Interessenkonflikt und kann gegen die Google-Richtlinien verstoßen.

    Worin unterscheidet sich eine Arbeitgeber- von einer Kundenbewertung?

    Eine Kundenbewertung schildert die Erfahrung mit einer Leistung oder einem Produkt. Eine Arbeitgeberbewertung bezieht sich auf das interne Arbeitsverhältnis – etwa Führung, Gehalt oder Arbeitsklima. Für solche Einschätzungen gibt es spezielle Plattformen wie kununu; auf Google fehlt dafür der Kundenkontext.

    Was kostet die Entfernung einer Bewertung durch einen Ex-Mitarbeiter?

    Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vergütung von 89 € netto pro erfolgreich entfernter Bewertung entsteht nur im Erfolgsfall. Bleibt die Bewertung bestehen, entstehen keine Kosten.

    Kann ich auch unwahre Behauptungen über das Unternehmen löschen lassen?

    Unwahre Tatsachenbehauptungen – also überprüfbar falsche Aussagen – sind rechtlich anders zu bewerten als zulässige Meinungsäußerungen. Ob eine Aussage eine unzulässige Tatsachenbehauptung ist, prüfen unsere unabhängigen Partneranwälte im Einzelfall.

    Wie lange dauert die Entfernung?

    Das lässt sich nicht garantieren. Die Dauer hängt von der Prüfung durch Google und vom gewählten Weg ab. Die endgültige Entscheidung trifft Google oder im Streitfall ein Gericht – einen Erfolg können wir nicht zusichern.

    Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

    Senden Sie uns die betroffene Bewertung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung – unverbindlich und ohne Vorkosten. Eine Vergütung entsteht nur bei erfolgreicher Entfernung (89 € netto pro Bewertung).

    Fall kostenlos prüfen