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    Google-Bewertung von Mitbewerbern löschen

    Verfasst von: Tobias HoppeZuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026
    Kurz & klar
    Eine Google-Bewertung von einem Mitbewerber ist regelmäßig unzulässig, weil keine echte Kundenbeziehung besteht. Dieser Interessenkonflikt verstößt gegen die Google-Richtlinien und kann – gestützt auf Indizien – gemeldet und zur Entfernung gebracht werden. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos; eine Vergütung von 89 € netto entsteht nur bei erfolgreicher Entfernung.

    Negative Bewertungen gehören zum Geschäftsalltag. Problematisch wird es jedoch, wenn der Verdacht besteht, dass eine schlechte Rezension gar nicht von einer echten Kundin oder einem echten Kunden stammt, sondern von einem Wettbewerber. Solche Beiträge sollen weniger eine Erfahrung schildern als vielmehr dem eigenen Ruf schaden und dem Konkurrenten einen Vorteil verschaffen. Dieser Leitfaden erklärt, warum eine solche Bewertung regelmäßig gegen die Regeln verstößt, welche Anhaltspunkte eine Beanstandung tragen und wie das Vorgehen aussieht.

    Der Interessenkonflikt: Bewertung ohne Kundenbeziehung

    Das Google Business Profile ist dafür gedacht, dass Menschen ihre tatsächlichen Erfahrungen mit einem Unternehmen teilen – als Orientierung für andere potenzielle Kundinnen und Kunden. Ein Mitbewerber hat jedoch keine solche Erfahrung gemacht. Er steht in direkter Konkurrenz und verfolgt ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Genau hier liegt der Kern des Problems: Es fehlt die Grundlage jeder legitimen Bewertung, nämlich die echte Kundenbeziehung.

    Fehlt dieser Kundenkontakt, spricht man von einem Interessenkonflikt. Die Bewertung ist dann kein neutraler Erfahrungsbericht, sondern ein strategisch platzierter Beitrag im Wettbewerb. Ausführlicher gehen wir auf diese Konstellation in unserem Beitrag zur Löschung ohne Kundenkontakt ein.

    Was die Google-Richtlinien sagen

    Google unterscheidet strikt zwischen zulässigen und unzulässigen Inhalten. Die eigenen Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte untersagen ausdrücklich Beiträge, die aus einem Interessenkonflikt heraus verfasst werden. Dazu zählen Bewertungen durch Wettbewerber ebenso wie Bewertungen, die im Auftrag Dritter erstellt werden, um ein Unternehmen gezielt zu schädigen oder zu bevorteilen.

    Das ist ein wichtiger Punkt: Für eine Entfernung über Google ist es nicht zwingend nötig, einen juristischen Rechtsverstoß nachzuweisen. Es genügt häufig, plausibel darzulegen, dass die Bewertung gegen diese plattformeigenen Regeln verstößt. Die Google-Richtlinien und die deutsche Rechtslage sind dabei zwei getrennte Prüfungsmaßstäbe, die sich ergänzen können.

    Das Wettbewerbsrecht (UWG) als zusätzlicher Hebel

    Neben den Plattformregeln kann auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einschlägig sein. Das UWG schützt Unternehmen unter anderem vor gezielter Herabsetzung durch Mitbewerber und vor irreführenden geschäftlichen Handlungen. Eine falsche oder bewusst negative Bewertung, die ein Konkurrent abgibt, um den eigenen Absatz zu fördern, kann als unlautere geschäftliche Handlung einzuordnen sein.

    Ob das UWG im konkreten Fall greift und welche Ansprüche sich daraus ergeben, ist eine rechtliche Frage, die unsere unabhängigen, zugelassenen Partneranwälte im Einzelfall beurteilen. Wir selbst sind ein Fachportal und Serviceanbieter, keine Kanzlei – die rechtliche Bewertung erfolgt über unser anwaltliches Partnernetzwerk. Einen Überblick über die allgemeine Rechtsprechung finden Sie unter Rechtsprechung zu Google-Bewertungen.

    Welche Beweise und Indizien helfen

    Die größte Hürde ist die Anonymität: Google gibt die Identität von Bewertenden nicht preis, und ein direkter Beweis, dass hinter einem Profil ein bestimmter Wettbewerber steht, ist selten möglich. Umso wichtiger ist es, stimmige Indizien zu sammeln. In Summe können diese ein überzeugendes Bild ergeben:

    • Kein Eintrag in Ihren Kunden-, Rechnungs- oder Buchungssystemen passt zur Bewertung.
    • Die Bewertung nennt keine konkreten, überprüfbaren Details einer echten Leistung.
    • Das Bewertungsprofil zeigt ein auffälliges Muster – etwa gehäufte Negativbewertungen in einer Branche.
    • Inhaltliche Formulierungen oder Vergleiche verweisen indirekt auf einen konkreten Konkurrenten.
    • Zeitliche Zusammenhänge, etwa nach einem verlorenen Auftrag oder einer Ausschreibung.

    Jedes einzelne Indiz für sich ist oft schwach. Entscheidend ist die Gesamtschau: Je mehr Anhaltspunkte zusammenkommen, desto nachvollziehbarer wird die Beanstandung gegenüber Google.

    Geschäftliche Verbindung und Mitarbeiter eines Wettbewerbers

    Der Interessenkonflikt beschränkt sich nicht auf das Konkurrenzunternehmen selbst. Auch Bewertungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Wettbewerbers, durch verbundene Dienstleister oder durch beauftragte Dritte fallen darunter. Entscheidend ist, dass die bewertende Person nicht als neutrale Kundin, sondern aus einer geschäftlichen Nähe zum Konkurrenten heraus handelt.

    Solche Verbindungen lassen sich manchmal über öffentlich sichtbare Profilangaben, frühere Aktivitäten oder inhaltliche Überschneidungen erkennen. Auch hier gilt: Es kommt auf die plausible Darstellung des Interessenkonflikts an, nicht auf einen lückenlosen Identitätsbeweis.

    Fake-Profile und erfundene Bewertungen

    Häufig treten Bewertungen von Mitbewerbern in Form von Fake-Profilen auf: neu angelegte Konten, Profile ohne Verlauf oder solche mit widersprüchlichen Angaben. Fehlt jeder Bezug zu einer realen Transaktion, handelt es sich um eine erfundene Bewertung – ein eigenständiger Verstoß gegen die Google-Richtlinien. Wie Sie solche Beiträge erkennen und einordnen, lesen Sie in unserem Beitrag zur Fake-Google-Bewertung.

    So gehen wir vor

    Für die Entfernung einer Bewertung durch einen Mitbewerber arbeiten wir strukturiert und transparent. Der Ablauf folgt diesen Schritten:

    1. Sie senden uns die betroffene Bewertung. Wir prüfen den Fall kostenlos und unverbindlich.
    2. Wir dokumentieren den fehlenden Kundenkontakt und sammeln die vorhandenen Indizien.
    3. Bei rechtlichem Bedarf prüfen unsere unabhängigen Partneranwälte Ansprüche nach UWG und allgemeinem Recht.
    4. Wir melden den Interessenkonflikt gegenüber Google mit einer nachvollziehbaren Begründung.
    5. Je nach Reaktion verfolgen wir den Fall weiter – die endgültige Entscheidung trifft Google oder ein Gericht.

    Wir sind ein spezialisiertes Fachportal, kein Rechtsanwalt. Die rechtliche Prüfung läuft über unser anwaltliches Partnernetzwerk. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das ein klares Preismodell: Die Prüfung ist kostenlos, und eine Vergütung von 89 € netto entsteht ausschließlich pro erfolgreich entfernter Bewertung. Einen Erfolg können wir nicht garantieren, weil die letzte Entscheidung stets bei Google oder einem Gericht liegt. Den vollständigen Überblick bietet unser Leitfaden zum Löschen von Google-Bewertungen.

    Häufige Fragen

    Darf ein Mitbewerber mein Unternehmen auf Google bewerten?

    Nein. Google-Bewertungen sind für Kundinnen und Kunden gedacht, die eine echte Erfahrung mit einem Unternehmen gemacht haben. Ein Mitbewerber ohne Kundenbeziehung befindet sich in einem Interessenkonflikt – ein solcher Beitrag verstößt gegen die Google-Richtlinien und kann gemeldet werden.

    Wie beweise ich, dass die Bewertung von einem Wettbewerber stammt?

    Ein direkter Beweis ist selten möglich, weil Google die Identität nicht offenlegt. Hilfreich sind Indizien: fehlender Kundenkontakt, auffälliges Bewertungsmuster beim Profil, inhaltliche Nähe zu einem Konkurrenten oder zeitliche Zusammenhänge. Diese Anhaltspunkte dokumentieren wir und bündeln sie zu einer nachvollziehbaren Beanstandung.

    Was kostet die Entfernung einer solchen Bewertung?

    Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vergütung von 89 € netto pro erfolgreich entfernter Bewertung entsteht nur im Erfolgsfall. Wird die Bewertung nicht entfernt, entstehen keine Kosten.

    Hilft das Wettbewerbsrecht (UWG) bei der Löschung?

    Gezielte Herabsetzung durch einen Mitbewerber kann wettbewerbsrechtlich relevant sein. Ob das UWG im Einzelfall greift, prüfen unsere unabhängigen Partneranwälte. In der Praxis führt bereits ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien (Interessenkonflikt) häufig zur Entfernung.

    Wie lange dauert die Entfernung?

    Das lässt sich nicht garantieren. Die Dauer hängt von der Prüfung durch Google sowie vom gewählten Weg ab. Die endgültige Entscheidung trifft Google oder im Streitfall ein Gericht – wir können einen Erfolg nicht zusichern.

    Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen

    Senden Sie uns die betroffene Bewertung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung – unverbindlich und ohne Vorkosten. Eine Vergütung entsteht nur bei erfolgreicher Entfernung (89 € netto pro Bewertung).

    Fall kostenlos prüfen