Google-Bewertung löschen: Friseure & Kosmetikstudios
Im Salon und im Kosmetikstudio liegt das Ergebnis buchstäblich im Gesicht der Kundin oder des Kunden. Ein Schnitt, eine Farbe, Wimpernextensions oder eine Gesichtsbehandlung werden sofort und sehr persönlich beurteilt – und häufig auch fotografiert. Dazu kommt ein dichter Wettbewerb: In vielen Innenstädten liegen mehrere Salons in derselben Straße. Beides prägt die Bewertungen, mit denen diese Branche zu tun hat.
Geschmack ist Meinung – Schäden sind Tatsachen
Die wichtigste Unterscheidung in dieser Branche ist die zwischen subjektivem Geschmack und einem behaupteten Schaden.
- Geschmack: „Der Pony ist viel zu kurz“, „Das Blond wirkt gelbstichig“, „Die Nägel sehen billig aus“ (illustrative Beispiele). Ob ein Ergebnis gefällt, lässt sich nicht beweisen oder widerlegen. Solche Werturteile sind in aller Regel zulässig, auch wenn sie hart formuliert sind.
- Behaupteter Schaden: „Beim Blondieren wurden mir die Haare verbrannt“, „Der Wimpernkleber hat eine allergische Reaktion ausgelöst, ich musste zum Arzt“, „Bei der Maniküre wurde ich verletzt“. Hier wird ein konkretes Ereignis behauptet. Das ist eine Tatsachenbehauptung – wahr oder unwahr.
Ist der geschilderte Schaden tatsächlich eingetreten, bleibt die Bewertung in der Regel stehen, auch wenn sie geschäftsschädigend ist. Lässt sich dagegen belegen, dass an dem genannten Tag gar keine Blondierung, keine Wimpernverlängerung oder überhaupt kein Termin stattfand, ist die Behauptung unwahr und damit angreifbar. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie im Beitrag zur unwahren Tatsachenbehauptung.
Typische Problembewertungen in Salons und Studios
Foto-Bewertungen
Fotos verstärken die Wirkung einer Bewertung erheblich. Problematisch wird es, wenn das Bild nicht das Ergebnis Ihres Salons zeigt – etwa ein Foto aus dem Internet, ein Bild aus einem anderen Studio oder eine Aufnahme, die mehrere Wochen nach dem Termin entstanden ist und den Zustand nach einer eigenen Nachbehandlung zeigt. Ein irreführendes Foto kann die gesamte Bewertung angreifbar machen. Zeigt das Bild dagegen erkennbar Ihre Arbeit, ist es Teil der zulässigen Kritik. Fotos, auf denen Mitarbeiterinnen oder andere Kundinnen erkennbar sind, werfen zusätzlich Fragen des Persönlichkeitsrechts auf.
Terminausfall und Ausfallgebühren
Wer einen Termin nicht wahrnimmt und eine Ausfallgebühr bezahlen soll, bewertet manchmal aus Ärger: „Unverschämt, für einen Termin zu kassieren, den ich nie hatte.“ Hier kommt es auf die Fakten an. Kritik an der Gebühr an sich ist Meinung. Die Behauptung, man sei nicht informiert worden, ist eine Tatsache, die sich an der Buchungsbestätigung messen lässt. Und wer den Salon nie betreten hat, beschreibt keine Erfahrung mit der Dienstleistung, sondern mit der Buchungsregel – das ist eine Grauzone, die im Einzelfall geprüft werden muss.
Bewertungen aus der Nachbarschaft
Mehrere Salons in einer Straße, eine neue Eröffnung, eine ehemalige Mitarbeiterin, die nun ein paar Häuser weiter einen eigenen Salon führt: Bewertungen von Mitbewerbern sind in dieser Branche kein abstraktes Thema. Hinweise sind etwa ein Profil, das ausschließlich Salons in der Umgebung negativ bewertet, auffällig ähnliche Formulierungen in kurzer Folge oder Kritik an Leistungen, die Sie gar nicht anbieten. Mehr dazu unter Bewertung durch einen Mitbewerber.
Buchungsplattform und Google verwechselt
Viele Salons nutzen Online-Buchungsplattformen mit eigenem Bewertungssystem. Kundinnen bewerten dann manchmal auf Google eine Erfahrung, die eigentlich die Plattform betrifft – etwa ein technisches Problem bei der Buchung oder eine Zahlung über die App. Das Google-Profil und die Plattform sind getrennte Systeme mit eigenen Regeln: Eine Meldung bei der Plattform ändert nichts an Google, und eine Löschung bei Google nichts an der Plattform.
Schnellprüfung: Hat die Bewertung einen Ansatz?
| Frage | Wenn ja |
|---|---|
| Gibt es zu Name, Datum oder Leistung keinen passenden Termin? | möglicher fehlender Kundenkontakt |
| Wird eine Behandlung beschrieben, die an diesem Tag nicht stattfand? | mögliche unwahre Tatsachenbehauptung |
| Zeigt das Foto nicht Ihre Arbeit oder einen anderen Salon? | mögliche Irreführung |
| Enthält die Bewertung Beschimpfungen ohne Bezug zur Leistung? | mögliche Beleidigung |
| Kritisiert die Bewertung nur Schnitt, Farbe, Preis oder Atmosphäre? | meist zulässige Meinung – besser antworten als melden |
Welche Unterlagen helfen
- Terminkalender bzw. Buchungssystem mit Datum, Uhrzeit und gebuchter Leistung
- Kassenbelege oder Zahlungsnachweise zum fraglichen Tag
- Behandlungs- oder Rezepturkarten, etwa zu Farbe, Blondierung oder verwendeten Produkten
- Unterschriebene Fragebögen zu Allergien oder Unverträglichkeiten, wenn Sie solche nutzen
- Buchungsbestätigungen mit Hinweis auf Ausfallgebühren
- Screenshots der Bewertung und des Profils der bewertenden Person
Diese Unterlagen dienen der internen Prüfung und der sachlichen Darlegung gegenüber Google. Kundendaten gehören nicht in eine öffentliche Antwort.
Öffentlich antworten, ohne Öl ins Feuer zu gießen
Eine gute Antwort hilft auch dann, wenn die Bewertung bleibt – künftige Kundinnen lesen mit. Drei Grundsätze:
- Nicht über Geschmack streiten. „Der Schnitt entspricht exakt dem Foto, das Sie mitgebracht haben“ wirkt rechthaberisch. Besser: Bedauern ausdrücken und eine Nachbesserung anbieten.
- Keine Details aus dem Termin. Keine Haarstruktur, keine Vorbehandlungen, keine Allergien – das sind persönliche Angaben, die nicht öffentlich gehören.
- Bei unbekannten Personen neutral bleiben. „Wir finden zu Ihrer Schilderung keinen passenden Termin und bitten Sie, sich direkt bei uns zu melden“ ist sachlich und lässt keine Vorwürfe stehen.
So unterstützt Bewertungskanzlei Salons und Studios
Bewertungskanzlei ist ein Fachportal und Serviceanbieter, betrieben von der XSR Agency Ltd., und keine Anwaltskanzlei. Sie senden uns den Link zur Bewertung und erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung. Den verbindlichen Auftrag erteilen Sie über das Kundenportal. Wir reichen die Beschwerde über die offiziellen Verfahren von Google ein; die bewertende Person kontaktieren wir nicht. Wo rechtliche Schritte nötig sind, übernehmen unabhängige, zugelassene Partneranwälte aus unserem anwaltlichen Partnernetzwerk.
Google entscheidet häufig innerhalb von 5 bis 10 Werktagen; das hängt vom Fall ab, und eine Garantie gibt es nicht. Sie zahlen 89 € netto pro erfolgreich entfernter Bewertung, ohne Vorkosten. Wird die Bewertung nicht entfernt, fällt nichts an. Die Rechnung folgt nach dem Erfolg mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Häufige Fragen
Kann man als Friseur oder Kosmetikstudio eine Google-Bewertung löschen lassen?
Ja, wenn die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist – etwa weil die Person nie einen Termin bei Ihnen hatte, weil sie unwahre Tatsachen behauptet oder weil sie beleidigt. Wer mit Schnitt, Farbe oder Ergebnis einer Behandlung nicht zufrieden ist, darf das aber sagen. Die Entscheidung über eine Löschung trifft Google oder ein Gericht.
Eine Kundin schreibt, der Schnitt sei „total misslungen“. Lässt sich das entfernen?
In aller Regel nicht. Ob ein Schnitt gelungen ist, ist eine Geschmacksfrage und damit ein Werturteil. Solche Kritik ist auch dann zulässig, wenn der Salon das Ergebnis fachlich für einwandfrei hält. Sinnvoller ist eine freundliche Antwort mit dem Angebot zur Nachbesserung.
Was gilt bei Vorwürfen wie „Haare verbrannt“ oder „allergische Reaktion“?
Das sind Tatsachenbehauptungen: Sie beschreiben einen konkreten Schaden, der eingetreten sein soll oder nicht. Sind sie wahr, bleiben sie stehen, auch wenn sie dem Salon schaden. Sind sie nachweislich unwahr – etwa weil an dem Tag gar keine chemische Behandlung stattfand –, ist die Bewertung angreifbar.
Jemand bewertet uns mit einem Stern, weil wir für einen versäumten Termin eine Gebühr verlangt haben. Was tun?
Hatte die Person tatsächlich einen Termin gebucht, beruht die Bewertung auf einem echten Kontakt, und Kritik an der Ausfallgebühr ist meist Meinung. Angreifbar wird sie, wenn sie falsche Tatsachen enthält, etwa die Behauptung, man sei nie über die Gebühr informiert worden, obwohl die Buchungsbestätigung sie ausweist.
Hilft es, die Bewertung auf der Buchungsplattform zu melden?
Das ist ein getrenntes Verfahren. Buchungsplattformen haben eigene Bewertungssysteme und Regeln. Eine Meldung dort wirkt sich nicht auf Ihr Google-Unternehmensprofil aus und umgekehrt. Wir kümmern uns um Bewertungen auf Google.
Was kostet es, eine Bewertung für einen Salon entfernen zu lassen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Vergütet werden 89 € netto pro erfolgreich entfernter Bewertung, ohne Vorkosten; bleibt die Bewertung online, zahlen Sie nichts. Die Rechnung kommt nach dem Erfolg mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen
Senden Sie uns die betroffene Bewertung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung – unverbindlich und ohne Vorkosten. Eine Vergütung entsteht nur bei erfolgreicher Entfernung (89 € netto pro Bewertung).
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