Datenschutz

Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?

11. November 2025Verfasst von: Tobias Hoppe5 Min. Lesezeit
Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?

Bewertungen dürfen Meinung äußern, aber keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Datenschutz ist ein scharfes Schwert im Kampf gegen negative Reviews.

Tabu-Themen

  • Klarnamen von Mitarbeitern: Dürfen meist nicht genannt werden (außer Personen des öffentlichen Interesses/Geschäftsführer).
  • Gesundheitsdaten: Besonders bei Ärzten absolut tabu.
  • Interne Firmen-E-Mails: Veröffentlichung ist unzulässig.

Enthält eine Bewertung solche Daten, muss sie in der Regel vollständig gelöscht werden.

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