Datenschutz

    Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?

    11. November 2025Verfasst von: Tobias Hoppe5 Min. Lesezeit
    Datenschutz bei Bewertungen: Was darf veröffentlicht werden?

    Bewertungen dürfen Meinung äußern, aber keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Datenschutz ist ein scharfes Schwert im Kampf gegen negative Reviews.

    Tabu-Themen

    • Klarnamen von Mitarbeitern: Dürfen meist nicht genannt werden (außer Personen des öffentlichen Interesses/Geschäftsführer).
    • Gesundheitsdaten: Besonders bei Ärzten absolut tabu.
    • Interne Firmen-E-Mails: Veröffentlichung ist unzulässig.

    Enthält eine Bewertung solche Daten, muss sie in der Regel vollständig gelöscht werden.

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