Google-Bewertung löschen: Immobilienmakler
Das Maklergeschäft lebt von Vertrauen und bewegt zugleich hohe Werte. Eine einzelne negative Google-Bewertung kann deshalb unmittelbar über den nächsten Alleinauftrag entscheiden: Verkäufer vergleichen Maklerprofile, bevor sie eine Immobilie im sechs- oder siebenstelligen Bereich in fremde Hände geben. Genau dieses besondere Vertrauensverhältnis macht die Branche angreifbar – und erklärt, warum unzufriedene oder enttäuschte Interessenten ihre Kritik häufig öffentlich platzieren, obwohl nie ein echtes Auftragsverhältnis bestand.
Warum viele „Bewerter“ nie Auftraggeber waren
Die Besonderheit bei Maklern: Zwischen erster Anfrage und abgeschlossenem Geschäft liegen zahlreiche Kontakte, die nie in einen Maklervertrag münden. Interessenten fragen ein Exposé an, besichtigen ein Objekt, erhalten aber den Zuschlag nicht – oder springen selbst ab. Wer leer ausgeht, lastet die Enttäuschung nicht selten dem Makler an, obwohl er nie Auftraggeber war und keine Provision gezahlt hat.
Für die Entfernung ist das entscheidend. Google verlangt, dass eine Bewertung auf einer echten geschäftlichen Erfahrung beruht. Ob eine bloße Objektanfrage oder eine einzelne Besichtigung ohne Vertrag bereits einen bewertungsfähigen Geschäftskontakt begründet, ist in vielen Fällen fraglich. Lässt sich der Vorgang Ihren Unterlagen nicht als Mandatsverhältnis zuordnen, ist das ein belastbarer Grund, die Löschung einzuleiten. Mehr dazu, wie man einen fehlenden Geschäftskontakt darlegt, lesen Sie in unserem Beitrag zu Bewertungen ohne Kundenkontakt.
Zusagen und Informationen: Tatsache oder Meinung?
Typisch für die Branche sind Vorwürfe wie „der Makler hat zugesagte Termine nicht eingehalten“ oder „wichtige Informationen zum Objekt wurden vorenthalten“. Solche Aussagen klingen nach einer subjektiven Enttäuschung, sind aber dem Beweis zugänglich – und damit als Tatsachenbehauptung einzuordnen.
Hier verläuft die juristisch wichtige Grenze: Eine Meinungsäußerung (etwa „der Service wirkte unpersönlich“) ist weitgehend zulässig. Eine unwahre Tatsachenbehauptung dagegen – etwa die falsche Behauptung, Sie hätten einen bekannten Mangel verschwiegen – müssen Sie nicht hinnehmen. Lässt sie sich mit Exposé und Schriftverkehr widerlegen, ist sie angreifbar. Wie diese Abgrenzung im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag zu unwahren Tatsachenbehauptungen.
Wichtig ist die saubere Trennung zweier Ebenen: Die Google-Richtlinien entscheiden darüber, ob Google eine Bewertung von sich aus entfernt (etwa bei fehlendem Bezug oder Spam). Das deutsche Recht greift dagegen, wenn Persönlichkeits- oder Unternehmensrechte verletzt sind. Beide Wege laufen nach unterschiedlichen Maßstäben und werden getrennt geprüft.
Welche Nachweise bei Makler-Bewertungen helfen
Je konkreter der behauptete Vorgang, desto besser lässt er sich entkräften. Bewährt hat sich, zu jeder strittigen Bewertung die passenden Unterlagen zusammenzustellen:
- das Exposé, um zu belegen, welche Informationen tatsächlich kommuniziert wurden;
- das Besichtigungsprotokoll, das Termin, Teilnehmer und besprochene Punkte dokumentiert;
- die vollständige Kommunikation – E-Mails, Messenger-Nachrichten, Anrufnotizen – die angebliche Zusagen widerlegt oder richtigstellt;
- der Maklervertrag, falls vorhanden, zur Frage, ob überhaupt ein Auftragsverhältnis bestand.
Diese Nachweise erfüllen zwei Zwecke: Sie zeigen, ob ein Geschäftskontakt im eigentlichen Sinn vorlag, und sie belegen, dass eine behauptete Tatsache nicht zutrifft. Oft lässt sich damit bereits im Google-Verfahren eine Prüfung auslösen, ohne dass es weiterer Schritte bedarf.
So gehen wir in Ihrem Fall vor
Als Fachportal und Serviceanbieter koordinieren wir den Ablauf für Sie – wir sind keine Kanzlei. Zunächst prüfen wir die beanstandete Bewertung kostenlos und ordnen ein, ob der Hebel beim fehlenden Geschäftskontakt, bei einer unwahren Tatsachenbehauptung oder bei beidem liegt. Anschließend bereiten wir die Meldung an Google vor und reichen sie mit Ihren Nachweisen ein. Führt der reguläre Weg nicht zum Ziel, ziehen wir unabhängige, zugelassene Partneranwälte aus unserem anwaltlichen Partnernetzwerk hinzu, die rechtliche Ansprüche prüfen.
Garantien gibt es dabei nicht: Die abschließende Entscheidung über eine Löschung trifft Google beziehungsweise im Streitfall ein Gericht. Unser Modell ist transparent – eine Vergütung von 89 € netto pro Bewertung entsteht nur im Erfolgsfall, also ausschließlich bei tatsächlich entfernter Bewertung.
Dass dieser Ansatz in der Praxis trägt, zeigt unter anderem der Fall „Immobilienmakler – Düsseldorf“, den wir unter unseren Erfolgsfällen dokumentiert haben.
Häufige Fragen
Kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen, wenn der Bewertende nie Auftraggeber war?
Häufig ja. Gerade im Maklergeschäft stammen negative Bewertungen oft von bloßen Interessenten, die ein Objekt angefragt oder besichtigt haben, aber nie einen Maklervertrag geschlossen oder eine Provision gezahlt haben. Ob daraus ein bewertungsfähiger Geschäftskontakt entsteht, ist im Einzelfall fraglich. Lässt sich der Vorgang Ihren Unterlagen nicht als Mandatsverhältnis zuordnen, ist das ein belastbarer Ansatzpunkt für eine Prüfung bei Google.
Wie grenze ich bei einer Makler-Bewertung Tatsache von Meinung ab?
Vorwürfe wie „hat Zusagen nicht eingehalten“ oder „hat Informationen vorenthalten“ sind oft als Tatsachenbehauptung formuliert, obwohl sie eine subjektive Wertung enthalten. Entscheidend ist, ob eine Aussage dem Beweis zugänglich ist. Lässt sie sich mit Exposé, Besichtigungsprotokoll und E-Mail-Verlauf widerlegen, handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung – und die ist angreifbar. Eine reine Geschmacks- oder Serviceeinschätzung bleibt dagegen zulässige Meinung.
Welche Nachweise sollte ich als Immobilienmakler bereithalten?
Sinnvoll sind alle Dokumente, die den tatsächlichen Ablauf belegen: das Exposé, das Besichtigungsprotokoll, die vollständige Kommunikation (E-Mail, Messenger, Anrufnotizen) sowie der Maklervertrag, falls vorhanden. Mit diesen Nachweisen lässt sich oft zeigen, dass eine behauptete Zusage nie gemacht wurde oder dass eine Information sehr wohl weitergegeben wurde.
Was kostet die Entfernung einer Bewertung für Immobilienmakler?
Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos. Eine Vergütung von 89 Euro netto pro Bewertung entsteht ausschließlich im Erfolgsfall, also nur bei tatsächlich entfernter Bewertung. Bleibt die Bewertung bestehen, fallen keine Kosten an.
Wann wird bei einer Makler-Bewertung ein Anwalt eingeschaltet?
Lässt sich eine Bewertung über das reguläre Google-Verfahren nicht entfernen, ziehen wir unabhängige, zugelassene Partneranwälte aus unserem anwaltlichen Partnernetzwerk hinzu. Diese prüfen rechtliche Ansprüche, etwa aus dem Persönlichkeits- und Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Als Fachportal und Serviceanbieter sind wir selbst keine Kanzlei und leisten keine Rechtsberatung.
Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen
Senden Sie uns die betroffene Bewertung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung – unverbindlich und ohne Vorkosten. Eine Vergütung entsteht nur bei erfolgreicher Entfernung (89 € netto pro Bewertung).
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